Einheit des Versicherungsfalls – Entgeltfortzahlung endet nach 6 Wochen auch bei neuer Krankheit

Nach dem Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalls ist der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit auf 6 Wochen beschränkt. Tritt während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit eine neue Krankheit auf, kann der Arbeitnehmer die 6-Wochen-Frist nur einmal in Anspruch nehmen. Ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch entsteht nur, wenn die erste krankheitsbedingte Arbeitsverhinderung bereits beendet war, als die weitere Erkrankung zu einer erneuten Arbeitsverhinderung führte. Das gilt auch, wenn der Arzt eine neue Erstbescheinigung ausstellt, auch dann muss der Arbeitnehmer nachweisen, dass die vorherige Krankheit ausgeheilt war (Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern stellt im Urteil vom 13.06.2023, Aktenzeichen 2 Sa 20/23).

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